Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) zum Dienstleistungsvertrag
§ 1 Anwendungsbereich
IT & Breitband Oberlausitz bietet verschiedene Telekommunikationsdienstleistungen als Provider an. Diese AGB gelten zwischen IT & Breitband Oberlausitz und dem Kunden für alle zukünftigen Vereinbarungen, die der Kunde mit IT & Breitband Oberlausitz abschließt. Diese AGB finden auf alle Verträge von IT & Breitband Oberlausitz Anwendung.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus diesen AGB und aus den Regelungen in den Leistungsbeschreibungen sowie Preislisten. Auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) kann der Kunde die Bereitstellung
- a) eines Internetzuganges und/oder
- b) eines VoIP-Accounts
von IT & Breitband Oberlausitz erhalten.
Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der Dienste von IT & Breitband Oberlausitz akzeptiert der Kunde diese AGB einschließlich der weiteren Bestandteile des Vertrages mit IT & Breitband Oberlausitz.
§ 3 Leistungen und Rechte von IT & Breitband Oberlausitz
IT & Breitband Oberlausitz bietet dem Kunden in ausgewählten Gebieten einen Internetzugang bzw. einen Zugang zu bestehenden Kommunikations- Infrastruktur an. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag in Verbindung mit der entsprechenden Leistungsbeschreibung und der Preisliste. Diese können auf der Internetseite www.it-breitband-ol.de abgerufen werden.
IT & Breitband Oberlausitz erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden unternehmerischen Ressourcen und nach dem aktuellen Stand der Technik. IT & Breitband Oberlausitz kann Dritte zur Leistungserbringung beiziehen.
IT & Breitband Oberlausitz informiert die Kunden, soweit möglich, über Betriebsunterbrechungen, die zur Behebung von Störungen, Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. notwendig sind. IT & Breitband Oberlausitz bemüht sich, Unterbrechungen kurz zu halten und sie in die verkehrsarme Zeit zu legen. IT & Breitband Oberlausitz kann jedoch keine Gewähr für ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen, insbesondere wenn Unterbrechungen auf übergeordneten Netzen und Zugängen eintreten.
Die Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich 24 Stunden pro Tag und 7 Tage die Woche zur Verfügung. Die mittlere Verfügbarkeit liegt bei 95 % im Jahresdurchschnitt.
IT & Breitband Oberlausitz führt Maßnahmen zur Behebung von Störungen und mangelhaften Dienstleistungen innerhalb der üblichen Arbeitszeit durch, wenn nicht Umstände, die IT & Breitband Oberlausitz nicht beeinflussen kann, deren Behebung behindern. Als übliche Arbeitszeiten gelten die Wochentage Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage.
Der Kunde trägt die Kosten für das Eingrenzen und Beheben von Störungen durch IT & Breitband Oberlausitz, wenn der Kunde die Untersuchung verlangt hat und die Ursache der Störung auf Mängel oder Fehler bei der Handhabung der vom Kunden benutzten Ausrüstung zurückzuführen ist. IT & Breitband Oberlausitz übernimmt keine Kosten für Support durch Dritte.
Für allgemeine Fragen im Zusammenhang mit Verträgen, Rechnungsstellung etc. steht IT & Breitband Oberlausitz während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung.
IT & Breitband Oberlausitz behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen jederzeit zu erweitern, einzuschränken oder die Geschäftsbedingungen anzupassen, falls dies aus sachlichen Gründen nötig ist. Änderungen der Dienstleistung treten mit der Information des Kunden per Brief, E-Mail oder durch geeignetes anderes Mittel in Kraft und werden auf der Internetseite von IT & Breitband Oberlausitz (www.it-breitband-ol.de) veröffentlicht. Der Kunde stimmt der jeweils geltenden Fassung durch den Gebrauch der Dienstleistung zu.
Wird IT & Breitband Oberlausitz von einer zuständigen Behörde (z. B. Staatsanwaltschaft) die rechtswidrige Benutzung der Dienstleistung gemeldet oder ist eine solche Benutzung offensichtlich, kann IT & Breitband Oberlausitz den Kunden zur vertragsgemäßen Benutzung anhalten, die Dienstleistung aussetzen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. IT & Breitband Oberlausitz kann die gleichen Maßnahmen treffen, wenn der Kunde Vertragsbestimmungen missachtet.
Der Internetzugang kann jederzeit aus technischen oder anderen Gründen abgeschaltet werden.
IT & Breitband Oberlausitz übernimmt keine Garantie, dass die Nutzung der Dienstleistung mit allen Endgeräten und Einstellungen möglich ist.
§ 4 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Informationen (Sprache, Bilder, Klänge, andere Daten) verantwortlich, die er und die mit ihm kommunizierenden Dritten durch IT & Breitband Oberlausitz übermitteln oder bearbeiten lassen oder zum Abruf bereithalten. Rechtswidrige Informationen (insbesondere Gewaltdarstellungen, Pornografie, Diskriminierung, Aufrufe zu Gewalt oder zu Straftaten, Glücksspiele, Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten oder anderen Immaterialgüterrechten, unverlangte Massensendungen etc.) sowie Belästigungen sind untersagt.
Der Kunde sorgt dafür, dass die sich in seinem Besitz befindlichen Anlagen und Geräte, welche für die Nutzung des Internetzuganges eingesetzt sind, sowie die hierzu eingesetzten oder über IT & Breitband Oberlausitz erreichbaren Daten inkl. Programme vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Er trifft Maßnahmen gegen unerlaubte Eingriffe in fremde Systeme und gegen die Verbreitung von Viren. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass andere Personen die Benutzeridentifikation und das Passwort nicht bekannt gemacht werden und dass Informationen darüber nicht zugänglich sind. Passwörter sind geeignet zu wählen und in unregelmäßigen Abständen zu ändern.
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass IT & Breitband Oberlausitz Informationen an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch IT & Breitband Oberlausitz notwendig ist oder auf behördliche Anordnung erfolgt.
Der Kunde verpflichtet sich, IT & Breitband Oberlausitz umgehend über Mängel, Störungen oder Nicht-Verfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie über rechts- oder vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, berechtigte Dritte oder nicht autorisierte Dritte (Hacker) zu informieren.
§ 5 Zustandekommen des Vertrages, Vertragsbeginn. Vertragslaufzeit
Das Zustandekommen des Vertrages bedarf der Schriftform. Dem Kunden werden bei Vertragsabschluss die zu diesem Zeitpunkt gültigen AGB übergeben.
Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistung bzw. der ersten erfolgreichen Nutzung der Telekommunikationsdienstleistung.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 bzw.12 Monate, danach ist der Vertrag monatlich kündbar.
§ 6 Entgelte
Die von den Kunden zu bezahlenden Entgelte für Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus dem Vertrag, der entsprechenden Leistungsbeschreibung sowie Preisliste.
Die Zahlungspflicht beginnt mit der Freischaltung des Anschlusses. Erfolgt die Freischaltung im Laufe eines Monats, werden die Entgelte anteilig berechnet. Im Übrigen werden die Entgelte immer für volle Monate berechnet. Die Zahlungspflicht endet mit Beendigung des Vertrages.
IT & Breitband Oberlausitz behält sich vor, die Preise zu ändern.
Verbesserungen des Dienstleistungsangebotes bei Beibehaltung der Gebühren oder Gebührenreduktionen können von IT & Breitband Oberlausitz jederzeit vorgenommen werden.
§ 7 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Die vertraglich geschuldeten Entgelte des Kunden zum 1. oder zum 15. des Monats per SEPA-Lastschriftmandat von einem Girokonto des Kunden eingezogen.
Die Rechnungen über die monatlichen Entgelte werden dem Kunden per Mail zugestellt. Die Zustellung der Rechnungen in Papierform erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in Höhe von 3,00 EUR pauschal.
Sonstige Rechnungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
§ 8 Zahlungsverzug / Sperrung des Anschlusses
Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der gesetzten Zahlfrist beglichen oder ist der Rechnungsbetrag mangels Deckung oder durch einen anderen, vom Kunden verschuldeten Grund von IT & Breitband Oberlausitz nicht einziehbar, so gerät der Kunde in Verzug.
Der Kunde verpflichtet sich, bei fehlender Deckung entstehende Rücklastschriftgebühren gemäß Preisliste gegenüber IT & Breitband Oberlausitz zu entrichten.
Bei Zahlungsvertrag ist IT & Breitband Oberlausitz berechtigt, geeignete Maßnahmen (z. B. Sperrung des Anschlusses) zur Verhinderung wachsenden Schadens zu treffen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen und trägt die Kosten für die Sperrung und Entsperrung des Anschlusses entsprechend der Preisliste.
Erstreckt sich der Zahlungsverzug über mehr als zwei Monate und hat IT & Breitband Oberlausitz gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen, ohne eine Zahlung des Kunden zu erwirken, so kann IT & Breitband Oberlausitz das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. In diesem Fall werden dem Kunden im Rahmen der Mindestvertragslaufzeit die noch bestehenden monatlichen Kosten in einer Summe in Rechnung gestellt.
Der Kunde kann Forderungen gegenüber IT & Breitband Oberlausitz nicht mit Schulden gegenüber IT & Breitband Oberlausitz verrechnen, es sei denn, die Forderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 9 Gewährleistung
IT & Breitband Oberlausitz steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemäße Erbringung seiner Dienstleistungen ein. IT & Breitband Oberlausitz übernimmt jedoch keine Haftung für Ausfälle oder Störungen der Dienstleistungen, für Datenverluste oder für allfällige Folgeschäden.
Bei andauernder Störung der mit IT & Breitband Oberlausitz vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienstleistung hat der Kunde das Recht zur sofortigen Kündigung, falls der Kunde IT & Breitband Oberlausitz diese Störung mit einer angemessenen Frist zur Störungsbeseitigung angezeigt hat und diese erfolglos verstrichen ist.
IT & Breitband Oberlausitz macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Daten bei der Übertragung nicht geschützt sind. Für allfällig daraus entstehende Folgeschäden lehnt IT & Breitband Oberlausitz jede Haftung ab.
§ 10 Haftung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber IT & Breitband Oberlausitz wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
IT & Breitband Oberlausitz haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die Leistungen unterbleiben.
IT & Breitband Oberlausitz haftet nicht für entgangenen Gewinn und nicht für indirekte Schäden, unabhängig ob diese beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen.
IT & Breitband Oberlausitz haftet nicht für die im Internet angebotenen Inhalte bzw. übermittelten Informationen sowie für Schäden, die aus deren Nutzung resultieren.
Die gesetzliche Haftung von IT & Breitband Oberlausitz wird im Übrigen wie folgt beschränkt:
- keine Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlichen Vertragsbestandteilen von IT & Breitband Oberlausitz,
- maximal 2.500,00 EUR netto bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragsbestandteile von IT & Breitband Oberlausitz,
- maximal 5.000,00 EUR netto bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch IT & Breitband Oberlausitz oder einen Erfüllungsgehilfen.
§ 11 Kündigung
Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit (vgl. § 5) ist die Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monate zum Laufzeitende.
Kündigungen bedürfen der Textform. Zur Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Zugang bei IT & Breitband Oberlausitz maßgebend.
§ 12 Änderungen des Vertrages
Änderungen zu geschlossenen Verträgen mit IT & Breitband Oberlausitz bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner.
IT & Breitband Oberlausitz gibt dem Kunden Änderungen dieser AGB sowie Änderungen in den Leistungsbeschreibungen oder bei den Preisen rechtzeitig bekannt, so dass er den Vertrag mit IT & Breitband Oberlausitz innerhalb der Kündigungsfrist auflösen kann. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als von den Kunden genehmigt.
Bei technischen Änderungen stellt IT & Breitband Oberlausitz zum Schutz von Investitionen der Kunden sicher, dass diese ihre Einrichtungen noch während einer angemessenen Übergangsfrist nutzen können.
Ein Produktwechsel ist jederzeit auf Beginn des folgenden Monats möglich.
IT & Breitband Oberlausitz kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten übertragen. Die Übertragung des Vertrages an einen Dritten bedarf die vorherige Information und schriftliche Zustimmung des Kunden. Wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen der Vertragsübertragung widerspricht, so gilt diese als zugestimmt. IT & Breitband Oberlausitz verpflichtet sich, den Kunden auf die Bedeutung des Schweigens hinzuweisen. Falls der Kunde der Vertragsübertragung widerspricht, so endet das Vertragsverhältnis zu dem Tag der geplanten Übertragung an einen Dritten.
§ 13 Datenschutz
IT & Breitband Oberlausitz beachtet beim Umgang mit den Kundendaten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz.
IT & Breitband Oberlausitz wird die Kundendaten nur insoweit nutzen, als dies für die Abwicklung des Vertrages inklusive des Zahlungsverkehrs erforderlich ist.
Soweit sich IT & Breitband Oberlausitz Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist IT & Breitband Oberlausitz berechtigt, die Kundendaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
§ 14 Schlussbestimmungen
Auf diese AGB von IT & Breitband Oberlausitz ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Als Gerichtsstand wird Löbau vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall eine neue Regelung zu finden, die dem ursprünglich gewünschten Ziel am Nächsten kommt.
Strahwalde, 01.12.2021